Die Gewährleistung



Machen Sie sich ein rotes X in den Kalender. Und zwar kurz vor dem 4. oder 5. Jahrestag nach der Hausabnahme. Denn danach erlischt die Gewährleistung. Und ob fünf Jahre Gewährleistung wirklich besser für Sie sind statt vier Jahre, ist zu bezweifeln. Nehmen Sie immer vier, wenn Sie das mit dem Hausverkäufer verhandeln können! Mehr Infos dazu finden Sie in der VOB und im BGB.

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